CDU Stadtverband Heitersheim

Enormer Schaden für die Stadt

Die Stadtratsfraktion berichtet

 HEITERSHEIM, „Der Schaden wird noch größer als befürchtet. Durch die juristisch fragwürdige Verzichtsklausel im Städtebaulichen Vertrag mit der Heitersheim Schlossgesellschaft Ltd. & Co. KG., verschenkt die Stadt Heitersheim eine knappe Million Euro.“, bekräftigt die CDU-Fraktion zum Thema Malteserschloss. Das bestätigt jetzt das Gutachten eines renommierten öffentlich-vereidigten Sachverständigen-Büros für Immobilienbewertung. Der Verzicht auf den Ausgleichbetrag war ohne Auftrag und ohne Genehmigung des Gemeinderats eingefügt worden und auch kein Bestandteil des Fragenkatalogs beim Bürgerentscheid.
 CDU-Fraktionssprecher Martin Schaber übergab Bürgermeister Christoph Zachow das Gutachten am Freitag, den 18.09.2020, verbunden mit der Aufforderung, alle Maßnahmen zu ergreifen, um finanziellen Schaden von der Stadt abzuwenden. Es gelte, so Schaber, vor allem Schritte einzuleiten, um legitime Ansprüche und die haftungsrechtliche Position der Stadt abzusichern sowie den Ablauf von Verjährungsfristen zu verhindern. Laut Baugesetzbuch ist die Stadt verpflichtet, in einem „umfassenden Sanierungsverfahren“ wie beim Malteserschloss, während oder nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ein Gutachten zur Feststellung der Bodenwertsteigerung erstellen zu lassen. Aus dem nun überreichten Gutachten gehe zweifelsfrei hervor, so Schaber, dass die Realisierung des Bebauungsplans zu einer erheblichen Bodenwertsteigerung führen werde. Aufgrund verschiedener Berechnungsmodelle ergibt sich dafür ein Mittelwert von 820.000 Euro. Nach Anwendung des sogenannten Niedersachsen-Modells würde die Summe sogar rund 980.000 Euro betragen. Hinzu kommt die Kostenübernahme für einen Teil der Planung. Nachbesserung verhindert „Damit wird der Schaden für die Stadt noch viel größer, als wir ursprünglich angenommen haben“, sagt Martin Schaber. Nach einer vorläufigen Berechnung war er im Juli noch von rund einer halben Million ausgegangen. „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für die Verzichtsklausel. Sie wurde ohne die dafür notwendige Genehmigung des Gemeinderats und ohne Legitimation durch den Bürgerentscheid in den Städtebaulichen Vertrag eingefügt. Ein Nutzen für die Stadt ist nicht zu erkennen, den Schaden tragen alle Bürgerinnen und Bürger.“ Auch die Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrags am 14. Februar 2020 durch den zu der Zeit amtierenden Bürgermeisterstellvertreter Harald Höfler erscheint der CDU-Fraktion zumindest voreilig. Höfler sei zuvor auf die Mängel der Vertragsgestaltung aufmerksam gemacht worden. Stadtrat Schaber habe ihn damals ausdrücklich gebeten, die Unterzeichnung zu verschieben. „Der neue Bürgermeister sollte die Gelegenheit zu einer gründlichen Prüfung bekommen. Diese Chance wurde Christoph Zachow jedoch leider verwehrt“, bedauert Martin Schaber. Kontakt CDU-Fraktion im Heitersheimer Gemeinderat Martin Schaber, Fraktionssprecher 07634 – 55 27 77 MartinSchaber@gmx.de