Erbbaurechtsvertrag und Ausschreibung
Die Heitersheimer CDU bestritt den kommunalen Wahlkampf 2019 mit dem Motto „Ein Schloss für Bürger“. Das wurde zunächst durch einen Bürgerentscheid verhindert. Nach den bekannten Umwegen bekam die Stadt im April 2021 eine zweite Chance, dieses einzigartige Ensemble für alle Bürger zu öffnen. Das wurde nicht zuletzt durch das unbeirrte Engagement vieler Heitersheimer möglich.
Am 8. Dezember hat der Gemeinderat nun einstimmig für den Erbbaurechtvertrag gestimmt, der die überwiegend soziale Nutzung und der offene Zugang zum Schloss festschreibt. Er dient als Grundlage für die Vergabe des Erbbaurechts an einen Investor in einem Ausschreibungsverfahren.
Die Diskussion im Rat zeigte, wie komplex die Materie ist. Rechtsanwalt Jeutter, Spezialist für Erbbaurecht, erwähnte mehrmals die konstruktive Kritik der Bürgerinitiative Malteserschloss an einzelnen Klauseln. Bürgermeister Zachow sicherte zu, das problematische Punkte im Zuge von redaktionellen Änderungen noch korrigiert würden. Martin Schaber nahm dies als Anlass für einen Appell: Rat und Stadtverwaltung sollten immer möglichst frühzeitig öffentlich agieren und verstärkt auf die beratende Fachkompetenz zurückgreifen, die von engagierten Bürgern angeboten wird. Zur Zukunft des Bürger-Schlosses sagte er: „Der Weg mag vielleicht mal steil werden. Doch wenn wir unser gemeinsames Ziel im Auge behalten und zusammenstehen, wird es für Heitersheim ein Riesengewinn!“