126.000 Euro Verlust – was soll’s…
Nach dem Rücktritt der Schloss-Investoren blieb Heitersheim auf einer Rechnung über 126.000 Euro für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan sitzen. Die CDU beantragte, einen möglichen Ersatzanspruch zu prüfen. Die Stadtverwaltung schreibt in der Stellungnahme zum Antrag: „Üblich und angemessen ist eine Regelung …, dass die Kosten des Bebauungsplanverfahrens vom planungsbegünstigten Vorhabenträger vollständig übernommen werden“. Dass dies nicht geschah, lag unter anderem am „freien Rücktrittsrecht“ der Investoren im Städtebaulichen Vertrag.
Wurde die Stadt von ihrem Anwalt hier falsch beraten? Darauf weist einiges hin. So schrieb dieser an den Bürgermeister wortwörtlich: „Dieses freie Rücktrittsrecht ist für die Stadt letztlich unschädlich.“ Das hat sich als falsch herausgestellt.
Ein Rücktritt wegen „Nichtmachbarkeit des Projektes" war im Vertrag zudem gar nicht vorgesehen, dagegen gab es auch keinerlei Absicherung.
Aber was soll’s....
SPD, Freie Wähler, Grüne und der Bürgermeister selbst stimmten dagegen, einen möglichen Anspruch auch nur prüfen zu lassen.