Erbpachtvertrag mit Bogenständig abgesegnet
Der potenzielle Schloss-Pächter hat nachverhandelt, die Stadt ist ihm entgegengekommen, der Gemeinderat hat zugestimmt. Auf Wunsch der Schloss-Heitersheim-GmbH, die das Malteserschloss in Erbpacht erwerben will, wurde der im Februar beschlossene Vertragstext an einigen Stellen geändert: Bei der Nutzung wurden die engen Vorgaben für einige Gebäude gelockert; die Stadt wird sich an der Pflege der Außenanlagen beteiligen – entsprechend ihrem einbehaltenen Anteil an den Gebäuden; die von Anfang an kritisierte Malusklausel wurde entschärft. Der Kern des Vertrags, die öffentliche Nutzung mit sozialem Schwerpunkt, bleibt unberührt. Der Gemeinderat nahm die Änderungen einstimmig an. Am 10. Oktober soll der Vertrag unterzeichnet werden.