EA-Pläne revidieren
Der CDU-Stadtverband Heitersheim lehnt den Plan, im Gewerbepark Breisgau eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA) zu bauen, grundsätzlich ab und fordert eine Revision des Verfahrens. Zahlreiche Gründe sprechen gegen die Einrichtung an diesem Ort und in der bisher geplanten Ausgestaltung. Die Art, wie die Weichen für EA gestellt wurden, widerspricht den Grundsätzen der bürgernahen Demokratie. Das Vorgehen der maßgeblichen Akteure verstößt zudem gegen die Satzung des Zweckverbands Gewerbepark. Sie haben eine rechtlich nicht haltbare Situation mit unabsehbaren – auch finanziellen – Konsequenzen geschaffen.
Grundsätzliche Einwände
Es ist unmenschlich, fast tausend Menschen in einer Einrichtung an einem abgelegenen Ort ohne jede Infrastruktur für das tägliche Leben zu konzentrieren.
Die Bewohner der EA würden unweigerlich in den nächsten Ort drängen, der diese Infrastruktur aufweist: Heitersheim. Eine Kleinstadt mit 6000 Einwohnern wäre die Anlaufstelle für fast tausend Menschen. Die Überlastung Heitersheims ist damit vorprogrammiert.
Die Zahl der Asylanträge ist 2025 drastisch gesunken. Die Migrationswende auf deutscher und europäischer Ebene zeigt Wirkung. Die vorhandenen Aufnahmekapazitäten des Landes Baden-Württemberg sind nicht ausgelastet. Die EA im Gewerbepark wird also gar nicht gebraucht. Sie dennoch zu bauen, ist eine Verschwendung von Steuergeld.
Satzungswidriges Vorgehen
Bei einem Erbbaurechtsvertrag handelt es sich um ein Grundstücksgeschäft, das laut Satzung des Zweckverbandes die Zustimmung der Verbandsversammlung erfordert. Diese Zustimmung wurde nie erteilt. Damit ist der Vertrag ungültig. Auch die Grundlage für die Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Zweckverband wirft juristische Probleme auf: Die Geschäftsführung des Zweckverbands hatte nur den Auftrag, „die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten“, um eine EA möglich zu machen. Der Vertragstext wurde der Verbandsversammlung jedoch nicht vorab vorgelegt, zudem weicht er inhaltlich in wesentlichen Punkten vom entsprechenden Beschluss der Verbandsversammlung ab.
Die Einschätzung der Kommunalaufsicht zu diesem Vorgängen geht grundsätzlich an der Sache vorbei. Als Teil einer Landesbehörde ist sie einer der Vertragsparteien unterstellt und somit per Definition nicht neutral. Zudem wird in ihrer Stellungnahme die zentrale Frage des Erbbaurechts überhaupt nicht behandelt. Die Heimfallregelung birgt unkalkulierbare finanzielle Risiken für den Zweckverband und die Haushalte der beteiligten Gemeinden.
Mangelnde Transparenz
Das Land hat dem Kreis und den Bürgermeistern der Gemeinden, die im Zweckverband Gewerbepark vertreten sind, einige geldwerte Erleichterungen versprochen. Sie müssen weniger zugewiesene Flüchtlinge aufnehmen, wenn die EA gebaut wird. Während die Vorteile breit verteilt sind, würde Heitersheim praktisch allein die Hauptlast tragen. Die Einwohner unserer Stadt wurden aber vorab nicht über die EA-Pläne informiert. Die Sache wurde erst öffentlich bekannt, als alles schon in trockenen Tüchern war.
Trotz seiner enormen kommunalpolitischen Tragweite wurde der entscheidende Beschluss von einem privatwirtschaftlich agierenden Gremium gefasst. In den am Zweckverband beteiligten Kommunen gab es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine öffentliche Diskussion des Themas. Die Aufträge an die Bürgermeister, wie sie bei der Verbandssitzung jeweils abstimmen sollen, wurden in den meisten Fällen nicht öffentlich gemacht. Sofern überhaupt entsprechende Beschlüsse gefasst wurden, erfolgte dies – mit wenigen Ausnahmen – in nichtöffentlichen Sitzungen.
Wir fordern die Landesregierung, den Landrat, die beteiligten Bürgermeister und Gemeinderäte auf, die nötigen Schritte zur Revision des ganzen Verfahrens einzuleiten, die Beschlüsse zur EA zu widerrufen und den rechtswidrigen Zustand zu beenden.