CDU Stadtverband Heitersheim

CDU fordert Transparenz und öffentlichen Diskurs

EA im Gewerbepark ist fehlkonzipiert, die Entscheidung ist nicht demokratisch legitimiert

Die Stadt Heitersheim müsste den größten Teil der Lasten tragen, die die geplante Erstaufnahmeeinrichtung (EA) im Gewerbepark Breisgau mit sich bringt. Die weitreichende Entscheidung wurde ohne öffentliche Beteiligung vorbereitet und getroffen. Land und Landratsamt haben Nichtöffentlichkeit bis zur Bundestagswahl vorgegeben; zum Teil wurden nicht einmal die Gemeinderäte der beteiligten Kommunen informiert. Diese Art Entscheidungsfindung ist juristisch fragwürdig und widerspricht allen demokratischen Grundsätzen. Sie bietet Populisten und Rechtsextremisten eine Steilvorlage. Der CDU-Stadtverband Heitersheim fordert daher, die Entscheidung zu revidieren und künftige Beschlüsse in dieser Sache in einem öffentlichen und umfassend demokratischen Prozess vorzubereiten.

Am 10. März 2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbepark Breisgau mehrheitlich für den Bau einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) des Landes Baden-Württemberg für bis zu 1100 Asylbewerber auf seinem Gelände gestimmt. Diese massive Ansiedlung von Menschen in einem Gewerbegebiet ohne Infrastruktur für den Lebensalltag ist an sich ein fragwürdiges Konzept. Als nächstgelegene Gemeinde mit umfassendem Angebot – Bahnhof, Arztpraxen, Geschäfte und Supermärkte – würde Heitersheim unweigerlich zum Anziehungspunkt für eine Anzahl von Personen, die mehr als 15 Prozent der eigenen Bevölkerung ausmachen.

Der Beschluss des Zweckverbands sieht keinerlei konkrete Vorkehrungen vor, um diesen schlagartigen Anstieg bei der Inanspruchnahme der Infrastruktur auszugleichen. Von den beteiligten Körperschaften gibt es bisher nur unverbindliche Ankündigungen. Ohnehin wäre ein funktionierender Ausgleich im ländlichen Raum angesichts der Dimension der EA kaum möglich. Aus den genannten Gründen hält der CDU-Stadtverband diesen Beschluss sowohl für falsch als auch für unzulässig, da er ohne demokratische Legitimation zustande kam.

Trotz seiner enormen kommunalpolitischen Tragweite wurde der Beschluss von einem privatwirtschaftlichen Gremium gefasst. In den am Zweckverband beteiligten Kommunen gab es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine öffentliche Diskussion des Themas. Die Aufträge an die Bürgermeister, wie sie bei der Verbandssitzung jeweils abstimmen sollen, wurden in den meisten Fällen nicht öffentlich gemacht. Sofern überhaupt entsprechende Beschlüsse gefasst wurden, erfolgte dies – mit wenigen Ausnahmen – in nichtöffentlichen Sitzungen. Diese fanden bereits im vergangenen Jahr statt. Die beteiligten Vertreter der Landesregierung und des Landratsamts haben damals deutlich gemacht, dass Informationen über den Vorgang erst nach der Bundestagswahl bekanntgegeben werden sollen. In Müllheim wurde nicht einmal der Stadtrat vor der Abstimmung im Zweckverband informiert; dort hat der Bürgermeister offenbar ohne jede Rücksprache entschieden und seine Stimme abgegeben.

Auch die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen, die zu dem Thema abgehalten wurden, war mindestens fragwürdig und wahrscheinlich rechtswidrig: Gemeinderäte haben öffentlich zu tagen, Nichtöffentlichkeit ist nur gestattet, wenn „das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. …. In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.“ (Gemeindeordnung BW) Berechtigte Interessen Einzelner waren hier nicht tangiert, ebenso wenig Belange des „öffentlichen Wohls“ – im Gegenteil: Das öffentliche Wohl hätte eine öffentliche, transparente und demokratisch legitimierte Entscheidungsfindung erfordert. In den meisten beteiligten Gemeinden wurden die Beschlüsse nicht nur in der folgenden Sitzung nicht, sondern überhaupt nicht öffentlich gemacht.

Zudem folgte die Verteilung der Stimmen in der Verbandssitzung offensichtlich dem Prinzip St. Florian: „Ja-Stimmen kamen neben der Stadt Freiburg und dem Landkreis aus Bad Krozingen, Ballrechten-Dottingen, Ehrenkirchen, Eschbach, Neuenburg, Staufen sowie dem Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler. Die Bürgermeister aus Hartheim und Münstertal enthielten sich. Heitersheims Bürgermeister stimmte als Einziger dagegen.“ (Badische Zeitung) Während Heitersheim seine Hausaufgaben gemacht und alle zugewiesenen Flüchtlinge aufgenommen hat, versprechen sich mehrere der anderen Gemeinden durch die EA eine Entlastung von eigenen Pflichten. De facto werden die Lasten vor allem auf Heitersheim und die Anlieger im Gewerbepark selbst abgewälzt. Für letztere war bisher nicht mal eine Anhörung vorgesehen.

All das widerspricht eklatant der selbsterklärten Absicht der Landesregierung: „Dem Land Baden-Württemberg ist es wichtig, vor Ort eine möglichst hohe Akzeptanz für eine neue Einrichtung zur Erstaufnahme herzustellen. Deshalb setzt das Land im Planungsprozess von Beginn an auf Transparenz und bezieht die Zivilgesellschaft aktiv ein. Wie dies konkret ausgestaltet sein soll, wird gemeinsam mit dem jeweiligen Landkreis und den betroffenen Kommunen entwickelt.“ (https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/erstaufnahme/standortsuche)